Besprechungen / Vergütung
- Besprechungen auch direkt vor Ort.
- Bei der Erstberatung handelt es sich um ein erstes Beratungsgespräch in der Kanzlei.
- Für die Erstberatung für Verbraucher i. S. d. § 13 BGB wird abhängig vom Gegenstandswert und Umfang der Tätigkeit ein Honorar zwischen € 30,00 und € 190,00 zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe (zurzeit 19 %) berechnet. Die Gebühr für die Beratung wird auf eine Gebühr für eine sonstige Tätigkeit, die mit der Beratung zusammenhängt, angerechnet.
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretungen werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz entsprechend dem Gegenstandswert abgerechnet.